Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle wichtigen Infos zum Vorbereitungslehrgang und zur Fischerprüfung

 

Staatliche Fischerprüfung Bayern

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, muss die Staatliche Fischerprüfung ablegen. In ganz Bayern wird ein Onlineprüfungsverfahren zu verschiedenen Zeiten an unterschiedlichen Orten angeboten. Die sogenannte Online-Fischerprüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten, setzt aber weiterhin die verppflichtende Teilnahme an einem staatlich anerkannten Vorbereitungslehrgang wie bei der Fischerprüfung Landsberg voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.

 

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang

Wählen Sie einen Kursanbieter für sich aus, der die gesetzlichen Anforderungen für eine ordnungsgemäße Lehrgangs- und Prüfungdurchführung erfüllt. Die Fischerprüfung Landsberg ist als anerkannter staatlicher Vorbereitungslehrgang zertifiziert und erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen um Sie für den staatlichen Fischereischein im Rahmen aller rechtlichen Voraussetzungen zielgerichtet und praxisorientiert auszubilden.  

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und melden Sie sich über unsere Interneseite online für einen angebotenen Lehrgang Ihrer Wahl an, damit wir Sie für den Lehrgang vormerken und Sie mit allen notwendigen Informationen zeitnah versorgen können.  

 

Zahlung der Prüfungsgebühr

   Es gibt drei Möglichkeiten die staatliche Prüfungsgebühr von

   derzeit 50,-- Euro zu entrichten: Kreditkartenzahlung, die 

   Zahlung per PayPal und die klassische Überweisung.

Die Kreditkartenzahlung oder Zahkung per PayPal hat hierbei  den entscheidenden Vorteil, dass eine sofortige Freischaltung zur Online-Prüfung erfolgt. Bei einer Überweisung per Bank dauert die Freischaltung zur Prüfung dagegen in der Regel ca. 5-7 Tage. Die Anmeldung zur Fischerprüfung setzt ferner immer einen vorher vollständig besuchten Vorbereitungslehrgang voraus.

  

 

    Anmeldeverfahren zur Fischerprüfung

Wenn die Ausbildungsstände erreicht sind und die Prüfungsgebühr von Ihnen bezahlt wurde, können Sie sich zu einem beliebigen Prüfungstermin anmelden. Danach können Sie sich im Online-Portal der Bayerischen Staatsregierung ein Einladungsschreiben zur Prüfung ausdrucken. Das Einladungsschreiben wird von der Prüfungsbehörde an jeden Prüfling zusätzlich per Post versandt. Im Einladungsschreiben ist ihre persönliche PIN-Prüfungsnummer und der Prüfungsort sowie der genaue Prüfungsbeginn ersichtlich.

 

    Wechsel in ein anderes Prüfungslokal

     

      Es ist möglich eine erfolgte Prüfungsanmeldung zu stornieren. Dies muss jedoch bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin stattfinden. Nur in diesem Falle bleibt Ihre Prüfungsgebühr erhalten und Sie können einen neuen Termin zur Prüfung buchen.

 

      Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tage vor der Prüfung oder dem Nichtantreten zur Prüfung, verfällt die entrichtete Prüfungsgebühr vollständig. Die Gründe für eine Nichtteilnahme an der Online-Prüfung sind dabei ohne Belang – die Erstattung der Prüfungsgebühr ist in diesem Falle nicht möglich!

 

      Vor jeder weiteren Anmeldung zur Online-Prüfung (z.B. wegen Nichtbestehen der Prüfung im ersten Anlauf) wird die Prüfungsgebühr erneut in voller Höhe (50,-- Euro) fällig. 

 

   Wann sollen Sie zur Online-Prüfung erscheinen?

   Erscheinen Sie (allerspätestens) 1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn in

  dem jeweilige Prüfungslokal.

 

   Was muss zur Online-Prüfung mitgebracht werden?

     Das Einladungsschreiben und ein gültiger amtlicher Ausweis mit

      Lichtbild.

 

    Prüfungsablauf 

Nach der Einlasskontrolle, wählt der Prüfungsleiter einen Platz für Sie aus. Geben Sie zur Aktivierung ihre Prüfungsplatzes die in Ihrem Ladungsschreiben angegebene Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen, aus dem verbindlichen Fragenkatalog von derzeit rund 1.100 Prüfungsfragen an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung findet ein Ausschluss von der Prüfung statt und diese gilt (unerhelblich von tatsächlichen Ergebnis) als nicht bestanden.

 

    Prüfungsergebnis

      Das Ergebnis wird umittelbar nach der Beendigung der Prüfung online an Ihrem Prüungs-PC angezeigt. Wurde die Prüfung bestanden, erhalten Sie in der darauf folgenden Woche ein Prüfungszeugnis. Mit diesem Dokument können Sie bei ihrer Gemeindeverwaltung den Fischereischein beantragen.

 

      Wurde die Prüfung nicht bestanden, weil mehr als 15 Fragen nicht oder falsch beantwortet wurden und/oder in einem Fachgebiet mehr als 6 Fehler gemacht wurden, dann erfolgt keine schriftliche Information über das Ergebnis. Sie können ihr Prüfungsergebnis im System des Online-Anmeldeverfahren jederzeit einsehen.

 

Was kostet der Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung und welche Bedingungen bestehen für die Reservierung von Lehrgangsplätzen?

 

Zahlung der Lehrgangsgebühr:

 

  • Die Lehrgangsgebühr ist von jedem Teilnehmer rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn an die Fischerprüfung Landsberg zu überweisen (die Prüfungsgebühr von 50,-- Euro, siehe weiter oben, ist in den Lehrgangsgebühren NICHT enthalten und ist von jedem Lehrgangsteilnehmern gesondert und eigenverantwortlich an die Staatsoberkasse Bayern zu überweisen). Über das Zahlungsverfahren für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten Sie nach Ihrer Kursanmeldung entsprechende Detailinformationen von uns.
  • Von Teilnehmern im Verlauf des Lehrgangs evtl. erwünschtes zusätzliches Lehrgangsmaterial, das im Rahmen z.B. einer Sammelbestellung durch die Kursleiter beschafft werden kann (z.B. Prüfungsfragenbuch), ist ebenfalls NICHT in den Lehrgangsgebühren enthalten und muss bei evtl. Bestellung vom Teilnehmer gesondert bezahlt werden.
  • Die Erstattung der Lehrgangsgebühren ist z.B. für den Fall des Nichtbestehens der Fischerprüfung oder bei Abbruch des Vorbereitungslehrgangs durch den Teilnehmer nicht möglich. Das nähere hierzu regeln unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die sie bei der Anmeldung für einen unserer Kurse als gelesen und akzeptiert bestätigen müssen.

 

Anspruch auf einen Lehrgangsplatz:

 

  • Unsere Lehrgänge sind regelmäßig bereits weit vor dem lehrgangsbeginn ausgebucht. Die Teilnehmerzahl ist je nach räumlichen Gegebenheiten begrenzt.
  • Verbindlicher Anspruch auf einen Lehrgangsplatz besteht nur dann, wenn die Lehrgangsgebühren vom Teilnehmer fristgerecht im voraus entrichtet wurden.
  • Die verbindliche Reservierung von Lehrgangsplätzen erfolgt daher nach dem Datum des Zahlungseinganges (und nicht nach Datum des Eingangs der Anmeldung zum Kurs).
  • ist ein Lehrgang bereits vollständig mit Teilnehmern belegt, welche Ihre Gebühren bereits im voraus entrichtet haben, dann kann Teilnehmern die ihre Lehrgangsgebühren noch nicht bezahlt haben ggf. kein Lehrgangsplatz mehr zugeteilt werden - unerheblich davon, wann die Anmeldung für den Kurs erfolgte.

 

 

  • Bei den schriftlichen Lehrgangsunterlagen, die Sie bei der Kursanmeldung hinzubestellen können, handelt es sich um ein äußerst hochwertiges Lernsystem eines namhaften Verlages, der sich auf die Ausbildung für Jagd- und Fischerprüfungen spezialisiert hat und seit Jahrzehnten als "der Ausstatter" für die Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung gilt.

 

  • Die Abnahme des schriftlichen Lehrmaterials wird für unseren Vorbereitungskurs nicht verpflichtend vorausgesetzt. Da sich der Unterricht allerdings sehr eng am schriftlichen Lehrmaterial orientiert, ist die Bestellung des Lehrmaterials vorteilhaft, um bei jedem Prüfling einen möglichst einheitlichen und zielführenden Lernfortschritt für die Prüfung zu erzielen.

 

  • Durch das schriftliche Vorbereitungsmaterial erübrigt sich auch der Kauf anderer Fachbücher oder sonstigen Vorbereitungsmaterials wie z.B. auch Apps oder PC-Programme, da in der Lehrgangsmappe und in unserem Online-Lernportal absolut alle Informationen enthalten sind, die für das Bestehen der Fischerprüfung notwendig sind!

 

Frage: Welche Themengebiete umfasst der Vorbereitungskurs?

Antwort: Der Vorbereitungskurs orientiert sich exakt an den in Bayern gesetzlich vorgeschriebenen und prüfungsrelevanten Fachgebieten. Diese lauten im einzelnen:

 

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
  • Fanggeräte, fischreiliche Praxis, Behandlung der gefangenen Fische
  • Einschlägige Rechtsvorschriften

 

Ein ausführlicher Teil an praktischen Einweisungen wird zusätzlich in folgenden Bereichen durchgeführt:

 

  • Praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
  • Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Lehrninhalten umfassen unsere Lehrgänge auch eine Menge praktischer Tipps und Übungsmöglichkeiten, die sie ab dem ersten Tag nicht nur zum "theoretisch erfolgreichen Fischer", sondern insbesondere zum "Praktiker" machen werden. Nach unserem Vorbereitungskurs können Sie waidgerecht Fischen und auch fangen - egal ob mit der Spinn-, Grund-, oder Fliegenrute!