Auf dieser Seite geben wir Ihnen vertiefende Detail-Infos zur Fischerprüfung und zum Fischereischein

 

    Allgemeine Informationen zur Fischerprüfung und zum Fischereischein:

Die Online Fischerprüfung findet nicht mehr (wie früher) nur an einem einzigen Termin im Jahr, sondern über das ganze Jahr verteilt an vielen Orten und Prüfungsterminen in Bayern statt.

Mit bestandener Online-Fischerprüfung erhalten Sie spätestens eine Woche nach Ihrer Prüfung ein amtliches Prüfungszeugnis und können damit bei Ihrer Gemeindeverwaltung sofort den Fischereischein für Bayern beantragen!

Somit ist es Ihnen nach bestandener Prüfung in der Regel spätestens zwei Wochen später möglich, für die schönsten bayerischen Gewässer Tages-, Wochen oder Jahreserlaubnisscheine zu lösen, um ihre Angel auszuwerfen!

Wer den Fischereischein erhalten will, muss vor der Onlinefischerpruefung in Bayern zwingend an einem Vorbereitungslehrgang (Präsenzunterricht) oder an einem Online-Präsenzkurs teilnehmen. Der Vorbereitungslehrgang und die entsprechende Bestätigung Ihres Ausbildungsnachweises durch Ihre Lehrhgangsleiter stellt eine verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung dar.

Die Lehrgangsteilnahme muss sich auf die staatlich vorgeschriebenen (gemäß Ausbildungsplan, siehe oben) Prüfungsgebiete und Lehrinhalte erstrecken und mindestens 30 Lehrgangsstunden (je 60 Minuten) umfassen.

Die Prüfung erfolgt in einem Onlineprüfungsverfahren (im Multiple-Choice-Verfahren). Sie haben eine Stunden Zeit, um je 12 Fragen aus den fünf Prüfungsgebieten zu beantworten. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind.

Wir vermitteln in unseren Vorbereitungskursen alle notwendigen Kenntnisse um die Onlinefischerpruefung sicher zu bestehen! Die Schulungen werden mit modernster Multimediatechnik (Laptop, Beamer, IPad usw.) abgehalten.

Innerhalb der praktischen Ausbildung stellen Sie Angelgeräte selbst zusammen, erlernen das Werfen und den Umgang mit den gebräuchlichsten Angelgeräten. Ebenso enthalten unsere praktischen Unterweisungseinheiten selbstverständlich auch das Erlernen des fach- und waidgerechten Schlachtens und Verwertens von gefangenen Fischen.

Unsere Kurse werden gemäß aktuell gültiger AVBayFiG abgehalten und entsprechen zu 100% den vorgegebenen Anforderungen der staatlichen Prüfungsbehörde.

Merke: Die Fischerprüfung muss in Bayern jeder volljährige Angler absolviert haben, der einen Fischereischein erwerben möchte! 

Bei Kindern und Jugendlichen haben die Altersgrenzen 10 und 14 Jahre eine wichtige Bedeutung:

   

    Für Kinder unter 10 Jahre gilt:

Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Fischereischeininhabers) beteiligt werden. Für ein Kind unter 10 Jahren ist ein Erlaubnisschein und Jugendfischereischein (Angelschein) nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Der Gewässerbesitzer oder -pächter kann vorschreiben, dass Kinder unter 10 Jahren nicht am Angeln beteiligt werden dürfen. Das Kind unter 10 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill durchführen, aber keinesfalls einen Fisch töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, sollte ein Elternteil oder eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit sofort eingreifen können und sich keinesfalls von der Angel entfernen.

 

    Ab dem 10. Lebensjahr gilt:

Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers fischen. Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein (Tages- oder Jahreskarte) für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen Fischereischein haben und bei sich führen. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Gewässerbesitzer nicht andere Vorschriften erlassen hat. Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung ablegen. Den Fischereischein für Erwachsene erhält er allerdings erst ab seinem 14. Geburtstag.

 

Ab 14 Jahren (mit oder ohne Fischerprüfung) gilt:

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über zwei Wahlmöglichkeiten:


a) Er fischt weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit dem Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins.


b) Er löst den Fischereischein für Erwachsene und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.


Im Falle b) kann der Pächter oder Eigentümer eines Fischereigewässers jedoch weitere Beschränkungen erlassen, falls er dies für notwendig hält. So kann er beispielsweise nur eine Handangel erlauben.

 

Ab 18 Jahren gilt:

 Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann eine Person nur dann fischen, wenn sie die Fischerprüfung bestanden und einen Fischereischein für Erwachsene gelöst hat. Besteht eine Person im Alter von 17 Jahren die Fischerprüfung nicht, so darf sie ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr fischen bis die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde. Ausnahme hiervon gibt es nicht.

 

Was gibt es noch über den Fischereischein in Bayern zu wissen?

Den Fischereischein bzw. den Jugendfischereischein muss jeder Angler am Gewässer bei sich führen. Der Fischereischein bescheinigt, dass der Angler die staatliche Fischerprüfung absolviert hat. Der Jugendfischereischein berechtigt zum Fischfang ausnahmslos in verantwortlicher Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fischereischein.

Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines ist:

  • die bestandene Fischerprüfung
  • fischereiliche Zuverlässigkeit

Es werden ausschließlich sogenannte "Fischereischeine auf Lebenszeit" ausgestellt, die Fischereiabgabe kann für fünf Jahre oder auf Lebenszeit (Gebühren siehe Kasten unten) entrichtet werden.

Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt.

In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in Bayern unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind allerdings keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern!

Der Antragsteller muß zur Ausstellung des Fischereischeines bei der Gemeindeverwaltung persönlich vorsprechen und folgendeUnterlagen mitbringen: 

  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und Personalausweis/Reisepass
  • 1 biometrisches, aktuelles Passfoto

 

Was kostet die Erteilung des Fischereischeines in Bayern?

 

Lebensalter bei Zahlung

Kosten

 

zzgl. 35,00 € Gebühr

14 - 22

300

23 - 27

288

28 - 32

256

33 - 37

224

38 - 42

192

43 - 47

160

48 - 52

128

53 - 57

96

58 - 62

64

63 - 67

32

   

für 5 Jahre

40

Jugendliche für 5 Jahre

20

Jugendfischereischein

Gesamtkosten 15 € (vom 10. - 18. Lebensjahr - unabhängig wann erteilt)

 

Was ist eigentlich der im Volksmund so oft zitierte „Angelschein?“

Im Volksmund wird als Angelschein entweder der Fischereischein oder auch der Fischereierlaubnisschein (Tageskarte oder Jahreskarte oder ähnliches) bezeichnet.

Diese Bezeichnung kann also Missverständnisse hervorrufen - denn:

Den Angelschein als solchen gibt es für sich gesehen nicht! Gemeint sein kann der Fischereischein oder aber auch der Fischereierlaubnisschein – es kann also genau genommen um zwei unterschiedliche Dokumente gehen!

Wer Angeln möchte muss zuerst mit einer bestandenen Prüfung die Qualifikation als Angler beweisen, dann kann er den Fischereischein (ähnlich dem Führerschein als Nachweis über die Befähigung zum Angeln) bei der Gemeinde lösen.

Mit einem gültigen Fischereischein kann der Angler anschließend einen vom Eigentümer des Angelwassers ausgestellten Erlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) erwerben. Erst dann darf er endgültig zum Angeln gehen!